im Norden begrenzt. Die städtebauliche Anordnung entspreche einem langgezogenen U, innerhalb dem die schmalen Privatgärten aufgereiht seien. In der Mitte sei ein grosses Bootshaus platziert. Diese beschriebenen Begrenzungen bildeten den Ort, den es zu beurteilen gelte. Von Bedeutung sei nun, dass an diesem Ort, das heisse innerhalb des "langgezogenen U", die typischen Gärten allesamt privat genutzt würden. Vor allem gebe es innerhalb dieses Ortes keine einzige offene Gartenwirtschaft. Die "Hechtländi" bestehe am nördlichen Ende des Orts und sei durch eine hohe Grenzmauer vom beschriebenen Ort abgetrennt.