3.8 Die Beschwerdeführer bemängeln des Weiteren, dass der Gutachter die Ortsüblichkeit des strittigen Gartenrestaurants als gegeben erachtet hat (was dazu führt, dass bezüglich Betriebscharakteristik ein Abzug von einem Punkt [–1,0] erfolgen kann und der Belastungswert im Ergebnis unter 1 und somit zu allen in Frage stehenden Tageszeiten unter den Planungswert fällt). Die Unter Altstadt, so die Beschwerdeführer, zeichne sich dadurch aus, dass entlang der Hauptgasse je eine Häuserzeile aufgereiht sei. In der zwischen den beiden Häuserzeilen bestehenden Hauptgasse spiele sich das öffentliche Leben ab.