Dabei entspricht 1 dem Planungswert, 2 dem Immissionsgrenzwert und 3 dem Alarmwert. Der Gutachter führte zusammenfassend aus, gemäss Excel-Berechnung liege die Belastung im Zeitraum Abend und Nacht knapp unter dem Planungswert. Der Zahlenwert von 0.00 für den Zeitraum Tag entspreche einer Unterschreitung des Planungswertes um mindestens 5 dB(A). Der Gutachter stellte daher fest, der Planungswert sei beim exponiertesten Punkt in der Nachbarschaft in allen Zeiträumen unterschritten, womit die lärmrechtlichen Vorgaben in der Umgebung der geplanten Aussenwirtschaft überall eingehalten seien.