Gemäss dem Gutachter liegt der exponierteste Empfangspunkt in der unmittelbar benachbarten Liegenschaft Unter Altstadt 24. Die grösste Lärmbelastung sei im südlichsten Fenster im 1. Obergeschoss (Wohnnutzung) zu erwarten. Der Gutachter ging bei der Auslastung der geplanten Aussenwirtschaft vom Standardwert von 75 % aus. Er meinte, das Gästeverhalten dürfte mehrheitlich "leise" sein. Als Beispiel für die Kategorie "leise" werde in der Vollzugshilfe aufgeführt: "z.B. Gartenrestaurant zum Einnehmen von Speisen; Gartencafé". Andererseits gelte das Gästeverhalten bei "Unterhaltung in normaler Lautstärke" und bei "häufigen Serviergeräuschen" gemäss Vollzugshilfe bereits als "mittel".