3.3 Der Stadtrat von Zug stützt sich bei seiner Beurteilung auf das von der Baugesuchstellerin in Auftrag gegebene Lärmgutachten des Ingenieurbüros G.________ vom 30. April 2019 (Bg2-Beil. 13), was von den Parteien nicht bemängelt wird. Der Gutachter ermittelte und beurteilte darin die zukünftige Lärmbelastung gemäss Vollzugshilfe 8.10 des Cercle Bruit, Version 22. Dezember 2017. Ihm hatten folgende Informationen zur Verfügung gestanden: In der Aussenwirtschaft vor dem Haus zur Taube sind 36 Sitzplätze mit einer grossen und einer kleinen Servicestation vorgesehen.