2. Das GS 1103, auf dem die Gartenwirtschaft vorgesehen ist, befindet sich in der Kernzone Altstadt (KA) und in der Ortsbildschutzzone (OS) der Stadt Zug. Paragraf 36 der Bauordnung der Stadt Zug (BO) legt den Wohnanteil in der Altstadt auf mindestens 60 % fest. Nicht störende und mässig störende Betriebe sind in der KA ebenfalls zulässig. Gemäss § 36 BO ist die KA der Empfindlichkeitsstufe III zugewiesen. Im Übrigen verweist § 36 BO für die Bauweise auf das Altstadtreglement (AltstadtR). Dieses geht als Spezialregelung grundsätzlich dort den Bestimmungen der Bauordnung vor, wo es andere oder weitergehende Bestimmungen enthält.