G. Am 2. Juni 2020 liessen die Beschwerdeführer replizieren, und am 30. Juni 2020 liess die Baugesuchstellerin eine Duplik einreichen. Am 3. bzw. 6. Juli 2020 duplizierten das Amt für Raum und Verkehr des Kantons Zug bzw. das Baudepartment der Stadt Zug. Auf die Ausführungen in diesen Rechtsschriften ist – soweit erforderlich – in den Erwägungen einzugehen. Das Verwaltungsgericht erwägt: