offensichtlich, dass dies für die geplante Nutzung nicht ausreiche. Komme hinzu, dass mit einer Verweigerung des Gartenrestaurantbetriebs für den See und sein Ufer nichts gewonnen werden könne. Das Ufer im Bereich der Zuger Altstadt sei hart verbaut. Eine Renaturierung sei hier schon aus Gründen des Ortsbildschutzes ausgeschlossen. Mit den baulichen Veränderungen werde nicht stärker vom geltenden Recht abgewichen, als dies bereits mit der heutigen stark verbauten Situation der Fall sei.