Mischnutzung der Altstadt, sondern verbessere ganz im Gegenteil die heutige Situation. Der Ansicht der Beschwerdeführer, dass die Struktur und das Erscheinungsbild der Westseite der unteren Häuserzeile der Unteren Altstadt durch private Nutzung geprägt seien, könne so nicht zugestimmt werden, da diese Seite schon heute durch die Öffentlichkeit rege genutzt werde. Auch wenn man heue von einer privaten Nutzung ausgehen würde, werde die Nutzung der Gärten auch in Zukunft bzw. nach Realisierung der geplanten Umnutzung nicht öffentlich sein. Die städtebauliche und architektonische Eigenart der Altstadt würde nicht verloren gehen.