Auch mit der geplanten Umnutzung werde der Garten nicht öffentlich, sondern er sei immer noch halbprivat. Eine öffentliche oder "extensive" Nutzung werde es auch in Zukunft keine geben. Es bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse der Bevölkerung an der Nutzung und dem Zugang zu den Seeufern, welche nicht nur Privaten zur Verfügung stehen sollten. Mit Rücksicht auf dieses erhebliche öffentliche Interesse an der Anlage wäre das Projekt auch zu bewilligen, wenn lediglich die Immissionsrichtwerte eingehalten würden.