Mit der Beibringung des aktualisierten Betriebskonzepts lasse sich nun festhalten, dass ein Restaurant auf einem gastronomisch hohen Niveau eröffnet werden solle. Die Befürchtung der Beschwerdeführer, es könne ein "Biergarten" entstehen, werde sich demnach nicht bewahrheiten. Man könne das Gästeverhalten sogar ohne weiteres als "leise" einstufen. Die dem Lärmgutachten beigelegte Tabelle zeige auf, dass die Planungsrichtwerte weder tagsüber noch abends oder nachts überschritten würden. Eine Gartenwirtschaft sei in der Zuger Altstadt klarerweise als ortsüblich zu qualifizieren. Auch mit der geplanten Umnutzung werde der Garten nicht öffentlich, sondern er sei immer noch halbprivat.