Aus historischer Sicht zeichne sich die Altstadt dadurch aus, dass sie immer eine Mischnutzung gehabt habe. Dem Wohnen komme insbesondere in den Erdgeschossen gerade keine Priorität zu, verlange das Altstadtreglement doch eine publikumswirksame Nutzung. Auch sei den Beschwerdeführern nicht zuzustimmen, dass es ortstypisch sei, dass die publikumsorientierte Nutzung der Liegenschaften in der Altstadt den Hauptgassen zugewendet sei. Gerade beim Waschhaus, welches unmittelbar an die geplante Gartenwirtschaft grenze, fänden regelmässig Feste bis in die Nacht, wenn nicht sogar bis in die frühen Morgenstunden, statt. Generell werde die sonnige Seeuferseite insbesondere