Was das Betriebskonzept betreffe, seien die Betriebszeiten und – in beschränktem Umfang – die Anordnung der Sitzgelegenheiten von Bedeutung. Weiteres prüfe die Baubewilligungsbehörde nicht. Ein Abstellkonzept für Velos gebe es für die Altstadt nicht. Ein entsprechendes städtisches Konzept für einen einzelnen Betrieb zu verlangen, sei nicht statthaft. Die öffentlich zugängliche Gartenwirtschaft liege im Interesse der Öffentlichkeit und trage zum gesetzgeberischen Ziel der Belebung der Altstadt bei.