Auch das Amt für Denkmalpflege und Archäologie habe dem Vorhaben zugestimmt. Die Altstadt von Zug verkomme nicht zur Partymeile, was sich allein schon anhand der Öffnungszeiten der umliegenden Lokale ergebe. Die lärmrechtlichen Vorgaben stünden einem dauerhaften Betrieb von Gartenwirtschaften bis spät in die Nacht entgegen.