D. Mit Vernehmlassung vom 17. Februar 2020 beantragte das Baudepartement der Stadt Zug namens des Stadtrats von Zug, die Beschwerde sei abzuweisen; unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer. Richtigerweise sei im Lärmgutachten von einem mittleren Gästeverhalten ausgegangen worden, weil die streitgegenständliche Gartenwirtschaft mit Zweiertischen ausgestaltet sei, welche aufgrund der Terrainabstufung nicht alle auf der gleichen Ebene lägen. In der Gartenwirtschaft würden auch Speisen eingenommen. Es sei nachvollziehbar, dass in normaler Lautstärke kommuniziert werde. In aller Regel sollten die Nutzer der Nachbartische die Gespräche nicht in voller Lautstärke mitbekommen.