Es fehlten insbesondere Hinweise darauf, in welchem Bereich der Betrieb anzusiedeln sei (Gourmet-Restaurant, Biergarten etc.). Das Problem bestehe darin, dass ein Restaurantbetrieb (Restaurant Taube) bereits bewilligt worden sei, ohne dass eine öffentliche Ausschreibung erfolgt sei und nunmehr eine Gartenwirtschaft hinzukomme, obwohl die öffentlichen und nachbarlichen Interessen schon damals tangiert gewesen Urteil V 2019 118 5