Das Betriebskonzept, welches der angefochtenen Baubewilligung zu Grunde liege, sei nicht detailliert genug. Es enthalte nur gerade Angaben über die Betriebsgrösse, den Standort der Servicestationen und die Öffnungszeiten. Über das Angebot, die Produktion und die Entsorgung sowie das Verkehrskonzept würden keine Aussagen gemacht. Es fehlten insbesondere Hinweise darauf, in welchem Bereich der Betrieb anzusiedeln sei (Gourmet-Restaurant, Biergarten etc.).