Die städtebauliche und architektonische Eigenart und Qualität an diesem Ort werde nicht mehr gewahrt. Die angefochtene Baubewilligung sei präjudizierend. Der Entscheid öffne Tür und Tor, um den ruhigen, teilweise privaten, teilweise öffentlichen Ort zu einer Partymeile verkommen zu lassen. Das aber entspräche nicht den Zielen und Ideen des Altstadtreglements.