Es möge tatsächlich so sein, dass die geplante bauliche Ausführung der Gartenwirtschaft den Aussenraum architektonisch nicht beeinträchtige, wie dies das Altstadtreglement verlange. Die Umnutzung eines von mehreren privaten Gärten in der Umgebung in eine öffentliche Gartenwirtschaft sei jedoch einschneidend für das Erscheinungsbild und die Struktur der Zuger Unter Altstadt. Die baulichen Massnahmen zusammen mit den beiden vorgesehenen Servicestationen und der Bestuhlung könnten nicht mehr als "Freiraum" erkannt werden, was das Altstadtreglement verletze. Die städtebauliche und architektonische Eigenart und Qualität an diesem Ort werde nicht mehr gewahrt.