Von Bedeutung sei, dass die typischen Gärten rund um das GS 1103, die sich innerhalb eines "langgezogenen U", welches durch die Gebäude darum herum gebildet werde, allesamt privat genutzt würden. Vor allem gebe es aber innerhalb dieses Ortes keine einzige offene Gaststätte. Wenn es an diesem Ort seit Jahrhunderten keine extensive öffentliche Nutzung, namentlich keine Gartenwirtschaften gegeben habe und gebe, könne nicht von einer "Ortsüblichkeit" ausgegangen werden. Damit entfalle der Planungswert für die Ortsüblichkeit, und der Planungswert werde bei weitem überschritten. Die Baubewilligung halte der lärmrechtlichen Prüfung nicht stand.