Betriebskonzept eine solche Bestätigung eben gerade nicht zu entnehmen. Das Gutachten gehe neben dem mittleren Gästeverhalten davon aus, dass die "Ortsüblichkeit" gegeben sei. Damit könne bei der Bewertung ein Punkt (–1,0) in Abzug gebracht werden. Es sei aber rechtlich nicht korrekt, dass der "Ort" für die Prüfung der Ortsüblichkeit pauschal mit der Zone gleichgesetzt werde. Die "Ortsüblichkeit" definiere sich im Einzelfall danach, was an dem in Frage stehenden Ort "herkömmlich normal" sei. Von Bedeutung sei, dass die typischen Gärten rund um das GS 1103, die sich innerhalb eines "langgezogenen U", welches durch die Gebäude darum herum gebildet werde, allesamt privat genutzt würden.