Typischerweise seien die Wohnungen in den schmalen Häusern so angeordnet, dass die Schlafräume der jeweils ruhigen Seite zugewendet seien. Das mache es möglich, dass Wohnen, dem in der Altstadt Priorität zukomme (in der Kernzone A gilt ein Mindestwohnanteil von 60 %), und Freizeit – einigermassen – nebeneinander hergingen. Es treffe zwar zu, dass die Kernzone A der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeteilt sei. Dies möge für die eigentlichen Hauptgassen in der Altstadt korrekt sein. Für die Seeseite sei diese Lärmempfindlichkeitsstufe aber zu hoch.