B. Am 23. Dezember 2019 liessen A. und B. C.________ (fortan: Beschwerdeführer) Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und die Rechtsbegehren stellen, die Baubewilligung des Stadtrates von Zug vom 26. November 2019 sei aufzuheben; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegner. Zur Begründung ihrer Beschwerde machen die Beschwerdeführer einleitend geltend, es sei seit Jahren ortstypisch, dass in der Altstadt die publikumsorientierten Nutzungen den Hauptgassen zugewendet seien. Typischerweise seien die Wohnungen in den schmalen Häusern so angeordnet, dass die Schlafräume der jeweils ruhigen Seite zugewendet seien.