_, gegen das Bauprojekt ab. Mit kantonalem Gesamtentscheid vom 15. Oktober 2019 hatte das Amt für Raum und Verkehr des Kantons Zug die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Gewässerabstands erteilt. Zudem hatte das Amt für Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Zug die Zustimmung für die Veränderung der Bausubstanz des unter Schutz gestellten Gebäudes Unter Altstadt Zug 26, GS 1109, 1103, Assek.-Nr. 23a, erteilt.