7.3 Die Bauherrschaft bringt vor, es bestehe eine befestigte Zufahrtsstrasse, welche ungefähr 3,0 m breit sei. Eine so ausgebaute Strasse genüge für die Erschliessung der rund 14 Parkplätze auf den bestehenden, befestigten Flächen des J.________ ohne weiteres. Die Strasse sei übersichtlich. Sie diene seit Jahren ohne Probleme auch der Erschliessung von Wohnhäusern in dieser Gegend. Selbst bei einer Vollbelegung des Pferdestalls genügten die 14 Parkplätze.