Und selbst wenn dies so wäre, würde § 27 Abs. 3b Ziff. 1 BO Risch einzig dazu führen, dass diese Wege besser zu gestalten seien, nicht aber, dass das vorliegende Projekt nicht bewilligt werden könnte. Die Berufung auf § 27 Abs. 3b Ziff. 1 BO Risch sei damit in jedem Fall unbehilflich.