7.2 Das Amt für Raum und Verkehr weist darauf hin, dass eine hinreichende verkehrsmässige Erschliessung sowie genügend Abstellfläche für die Fahrzeuge der Pferdebesitzer vorhanden sein müssten. Beides sei vorliegend erfüllt. Aus diesen beiden Bedingungen könne nicht abgeleitet werden, dass durch die Pferdepension kein Mehrverkehr entstehen dürfe. Ein Verkehrskonzept sei bei der vorliegenden zonenkonformen Pferdehaltung weder notwendig noch verhältnismässig. Die Strassen seien gut befestigt und auch die Parkplatzverhältnisse auf dem Hof seien grosszügig.