mit erheblichem Mehrverkehr zu rechnen.) Der Kanton habe den Verzicht auf das Einfordern eines Verkehrskonzepts damit begründet, bei den mehrmals durchgeführten Augenscheinen sei festgestellt worden, dass die Abstellflächen stets unbelegt gewesen seien. Dies sei in Anbetracht dessen, dass zu diesem Zeitpunkt lediglich fünf Pferde auf dem J.________ eingestellt gewesen seien, welche auswärtigen Pferdehaltern gehörten, nicht erstaunlich. Der Kanton verkenne jedoch, dass gemäss Gesamtkonzept die Pferdepension auf 26 Pferde und zwei Ponys aufgestockt werden solle. Ferner solle auch das Hippoliniangebot erweitert werden.