7.1 Die Beschwerdeführer bringen vor, im kantonalen Entscheid vom 28. Oktober 2019 betreffend RI-2019-045 führe der Kanton aus, dass kein Verkehrskonzept erforderlich sei. (Die Beschwerdeführer hatten ein solches in ihrer Einsprache vom 8. Mai 2019 verlangt, weil ihrer Meinung nach 14 Parkplätze für eine Pferdepension von 28 Pferden, für die Fahrzeuge der Bauherrschaft sowie die beiden neu erstellten Wohnungen im Wohnhaus nicht genügen würden; zudem sei bei einem Pferdebestand von 28 Pferden auf dem J.________ und weiteren 36 Pferden auf dem M.________ mit erheblichem Mehrverkehr zu rechnen.)