Es wurde eine Berechnung nach den Standardwerten im FAT-Bericht 590 vorgenommen, es wurde ein detailliertes Verzeichnis der Maschinen und Geräte vorgelegt, und das Landwirtschaftsamt als Fachbehörde hat anhand aktualisierter Betriebsdaten und durch mehrere Besichtigungen der Örtlichkeiten sowie durch Befragungen der Bauherrschaft den ermittelten Flächenbedarf überprüft und bestätigt erhalten. Es hat festgestellt, dass im vorliegenden Fall die betrieblichen Bedürfnisse den durchschnittlichen Verhältnissen entsprechen und der von der Bauherrschaft geltend gemachte Remisenbedarf gerechtfertigt ist. Darauf kann abgestützt werden.