J.________" (ARV-Beil. B1 blau). Damit haben die Bauherrschaft und die zuständigen Behörden das gemacht, was das Bundesgericht in diesem Bereich verlangt: Es wurde eine Berechnung nach den Standardwerten im FAT-Bericht 590 vorgenommen, es wurde ein detailliertes Verzeichnis der Maschinen und Geräte vorgelegt, und das Landwirtschaftsamt als Fachbehörde hat anhand aktualisierter Betriebsdaten und durch mehrere Besichtigungen der Örtlichkeiten sowie durch Befragungen der Bauherrschaft den ermittelten Flächenbedarf überprüft und bestätigt erhalten.