5.10.5.1 Die Bauherrschaft setzt ihre Maschinen zur besseren Auslastung auch überbetrieblich ein. Dem Maschineninventar ist zu entnehmen, dass mehrere Fahrzeuge und Geräte zu 25 bzw. 50 % ausserhalb des Betriebs eingesetzt werden. Wie bereits in E. 3.7.2 ausgeführt, handelt es sich bei diesen Lohnarbeiten jedoch um marginale Nebenein- Urteil V 2019 117 33