Es ist zu kontrollieren, ob alle Maschinen und Geräte für den betreffenden Landwirtschaftsbetrieb erforderlich sind und wie viel Platz diese beanspruchen. Zu diesem Zweck ist in der Regel ein detailliertes Verzeichnis der Maschinen und Geräte und ein Einstellkonzept zu verlangen. Darauf kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn die Behörden vor Ort unter Einbezug von Fachleuten die betrieblichen Verhältnisse überprüft haben. 5.10.5 Auf den vorliegenden Fall umgemünzt bedeutet dies Folgendes: