5.10.4 Den dargelegten Bundesgerichtsentscheiden kann Folgendes entnommen werden: 1. Als unkritisch zu betrachten sind jene Maschinen, die sowohl auf dem eigenen Landwirtschaftsbetrieb als auch für Lohnarbeiten bei Drittbetrieben eingesetzt werden, jedenfalls wenn der Einsatz von Maschinen für Dritte gesamtbetrieblich gesehen eine untergeordnete Rolle spielt und das Einkommen aus überbetrieblicher Arbeit nicht massgeblich ins Gewicht fällt. 2. Auf die Standardwerte im FAT-Bericht 590 kann grundsätzlich abgestellt werden. 3. Es ist zu kontrollieren, ob alle Maschinen und Geräte für den betreffenden Landwirtschaftsbetrieb erforderlich sind und wie viel Platz diese beanspruchen.