Darauf könne im Einzelfall unter Umständen verzichtet werden, wenn die Behörden vor Ort unter Beizug von Fachleuten die betrieblichen Bedürfnisse überprüft hätten. Vorliegend habe der Beschwerdegegner zwar eine detaillierte Zusammenstellung seiner Maschinen und Gerätschaften eingereicht. Urteil V 2019 117 32