Die Remise wurde in jenem Fall zonenkonform baurechtlich bewilligt. In E. 5.5 führte das Bundesgericht unter Hinweis auf BGE 118 Ib 614 E. 4b aus, Erfahrungswerte und Richtmasse wie die im FAT-Bericht Nr. 590 genannten fussten auf breiten statistischen Erhebungen und seien entsprechend aussagekräftig und verlässlich.