erforderlich. Dieser effektive Bedarf stehe im Einklang mit den neu zur Verfügung stehenden Flächen (je nach Berechnung Agriexpert 985 m2 oder Landwirtschaftsamt 1'072 m2). Eine angemessene Reserve sei nicht zu beanstanden, da im weiteren, langfristigen Bestand des Betriebs auch neue, weitere Pachtflächen hinzukommen könnten oder einzelne Felder anders bewirtschaftet würden und damit neue, zusätzliche Maschinen angeschafft werden müssten. Schliesslich sei zu beachten, dass neben dem Flächenbedarf für die einzelnen Maschinen und Geräte ein Zuschlag von 10–20 % für nicht ausnützbare Flächen berücksichtigt werden müsse.