Der Maschinenpark müsse diesen dynamischen Anforderungen, der Grösse und der Vielfalt des Betriebes gerecht werden. Es könne auch ausgeschlossen werden, dass Maschinen zugekauft würden, wenn sie nicht tatsächlich notwendig seien. Die Prüfung des Remisenflächenbedarfs sei vom Landwirtschaftsamt des Kantons Zug vor Ort und unter Berücksichtigung der effektiven Bedürfnisse durchgeführt worden. Dabei seien auch der Platzbedarf und die Notwendigkeit des vorhandenen Maschinenparks berücksichtigt worden.