5.10.2 Die Bauherrschaft bestreitet, dass nicht alle vorhandenen Maschinen erforderlich seien. Wie dem Betriebsplan (Bg1-Beil. 7) zu entnehmen sei, führe sie einen sehr grossen Betrieb mit verschiedenen zu bewirtschaftenden Flächen an verschiedenen Standorten. Es könne in der Landwirtschaft nicht jedes Jahr auf der gleichen Fläche das Gleiche angebaut werden. Ein Landwirtschaftsbetrieb sei dynamisch und es seien daher statische Überlegungen völlig fehl am Platz. Der Maschinenpark müsse diesen dynamischen Anforderungen, der Grösse und der Vielfalt des Betriebes gerecht werden.