Immerhin sei beispielsweise ersichtlich, dass von den sieben Traktoren deren vier zu 50 % und einer zu 25 % ausserhalb des Betriebs verwendet würden. Die Angaben der Bauherrschaft betreffend Stellfläche seien gegenüber dem FAT- Bericht 590 teilweise falsch und könnten im Übrigen teilweise nicht nachvollzogen werden. Die von der Bauherrschaft angegebene notwendige Stellfläche von 988 m2 für die vorhandenen Maschinen und Fahrzeuge sei also nicht korrekt. Der Bedarf dürfte erheblich tiefer sein, was bei der Berechnung des Remisenbedarfs zu berücksichtigen sei.