schaft ein Maschineninventar zu den Akten gereicht, aus welchen einerseits die Veränderungen des Maschinenparks zum Verfahren 2015 [V 2014 95] und andererseits eine Einschätzung des Betriebsstundenanteils im Betrieb und ausserhalb des Betriebs angegeben werde. Die Liste zeige auf, dass sich der Fahrzeug- resp. Maschinenbestand seit dem Jahr 2015 von damals 33 auf heute 65 praktisch verdoppelt habe. Zudem würden Maschinen teilweise mehrfach geführt. Gemäss Bundesgericht seien für die Berechnung des Raumbedarfs nur diejenigen Fahrzeuge und Maschinen zu berücksichtigen, die tatsächlich für den eigenen Landwirtschaftsbetrieb erforderlich seien.