Wie der Remisenflächenberechnung des Landwirtschaftsamts (ARV-Beil. 1 blau) entnommen werden kann, befindet sich in der Hocheinfahrt der Scheune Assek.-Nr. R.________ nur 2 m über dem Boden ein Kran, der sich auf der ganzen Länge des Raums bewegt und mit dem täglich Heu und Stroh in den darunter liegenden Stall- und Futtergang bzw. zu den Futterplätzen abgeworfen wird. In der Hocheinfahrt mit einer Fläche von 85 m2 können somit keine Maschinen und Geräte abgestellt werden. Das Gleiche gilt für den Raum unter der Hocheinfahrt, weil diese Fläche als Lager im Zusammenhang mit der Pferdehaltung dient.