Wie die Bezeichnung des Raumes "Silage- und/oder Haylageballen" aussagt, handelt es sich bei diesem Raum um ein Futterlager, für welches zusätzlicher Bedarf speziell berechnet werden könnte. Der Stall- und Futtergang, inkl. Futteraufbereitung, dient der Fütterung der Pferde, was die dort links und rechts vorgesehenen Futterplätze und der sich darüber befindende Heukran, mit welchem das Heu in den Futtergang abgeworfen wird, belegen. Solange im Stall- und Futtergang Pferde gefüttert werden, ist dort das Abstellen von Maschinen und Geräten nicht möglich. Beide von den Beschwerdeführern ins Spiel gebrachten Räume sind daher nicht als Remisenflächen in die Berechnung miteinzubeziehen.