Urteil V 2019 117 27 Für die Autogaragenplätze im Erdgeschoss des ehemaligen Schweinestalls Assek.- Nr. V.________ wurde ein Gesuch für eine Teilumnutzung zu Autoabstellplätzen eingereicht, das mit dem kantonalen Entscheid vom 9. Oktober 2019 und der kommunalen Baubewilligung vom 14. Oktober 2019 bewilligt wurde. Die Bauabnahme ist bereits erfolgt. Die Autoabstellplätze stehen den Mietern des Wohnhauses Assek.-Nr. W.________ zur Verfügung und können nicht mehr als Remisenraum genutzt werden. 5.9.2.4 Silage- und/oder Haylageballen / Stall- und Futtergang des Gebäudes Assek.- Nr. R.________, M.________