Wie in E. 4.4 ausgeführt, ist die Umnutzung der Scheune Assek.-Nr. N.________, und somit auch des vorderen Teils dieser Scheune, für die Pferdehaltung zonenkonform. Wenn das Landwirtschaftsamt 72 m2 dieser rund 200 m2 dennoch den Remisenflächen anrechnet, im Wissen darum, dass sich das Einstellen von Maschinen im selben Raum nur schlecht mit der Pferdehaltung vereinbaren lässt, hat es das in ausreichendem Ausmass getan. 5.9.2.2 Obergeschoss des Gebäudes Assek.-Nr. Q.________, J.________