von 83 m2 auf 102 m2. Die Fläche im Obergeschoss des Gebäudes Assek.-Nr. U.________ [Assek.-Nr. T.________] sah das Landwirtschaftsamt gleich wie Agriexpert, nämlich bei 223 m2. Für den Anbau Werkstatt/Traktorengarage, Gebäude Assek.-Nr. N.________, sah das Landwirtschaftsamt statt 180 m2 178 m2 und für die Remise (Ersatzbau), Gebäude Assek.-Nr. P.________, 189 m2 statt 195 m2 vor. Die bis hierher aufgeführten Differenzen zwischen dem Gesamtkonzept und den Erhebungen des Landwirtschaftsamts sind somit geringfügig. Wesentlich ist hin- Urteil V 2019 117 26