Das Gleiche, nämlich dass sie nachvollziehbar sind, gilt für die Berechnungen des Landwirtschaftsamts (ARV-Beil. B1 blau). Dieses gewann seine Erkenntnisse aus zwei Besichtigungen vor Ort sowie aus dem Studium der Akten und Pläne. Das Landwirtschaftsamt hielt Folgendes fest: Es erhöhte die von Agriexpert für die Remise im Erdgeschosse des Gebäudes Assek.-Nr. U.________ [Assek.-Nr. T.________] festgestellte Fläche von 272 m2 auf 275 m2, diejenige der Doppelgarage im Gebäude Assek.-Nr. T.________ von 32 m2 auf 33 m2 und diejenige des Ökonomie- und Betriebsgebäudes (Kleinstall mit Einstellraum im Gebäude Assek.-Nr. X.________) von 83 m2 auf 102