herrschaft führt, mit einer Betriebsfläche von 60 ha die zulässige Remisenfläche 1'084 m2. Höher reicht die Tabelle nicht; bei sehr viel grösseren Betrieben müssen die individuellen Betriebsumstände berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall werden daher die zusätzlich vorhandenen 19,4 ha nicht berücksichtigt, womit die erwähnten 1'084 m2 auf der sicheren Seite sind. Im Gesamtkonzept werden als "Bedarf zusätzliche Nutzung" 70 m2 Dünger- und Ersatzziegellager im Obergeschoss des Gebäudes Assek.-Nr. U.________ [Assek.-Nr. T.________] ausgewiesen, was zulässig ist (wobei hier anzumerken ist, dass diese 97 cm erhöhte Fläche nicht 70 m2, sondern ca. 49 m2 [inkl. Wände] gross ist). Somit