Bezüglich der Berechnung im Anhang 7 des Gesamtkonzepts ist Folgendes festzustellen: Das Gesamtkonzept beziffert die nach FAT-Bericht 590 zulässige Remisenfläche mit 1'084 m2. Das ist korrekt. Wie in E. 3.6.3 ausgeführt, kann auf die vom Landwirtschaftsamt des Kantons Zug im Januar 2019 durchgeführte Betriebsdatenerhebung abgestützt werden, wonach die Bauherrschaft 79,4 ha LN bewirtschaftet. Gemäss dem FAT-Bericht 590, Tab. 2, S. 2, beträgt bei einem gemischten Betrieb Futterbau/Ackerbau, wie ihn die Bau- Urteil V 2019 117 25