5.7 Das Amt für Raum und Verkehr duplizierte dazu wie folgt: Die Ermittlung des Bedarfs an Remisenflächen erfolge gemäss kantonaler Praxis stets gestützt auf die KOLAS- Tabelle "Raumbedarf für Remisen nach FAT-Bericht 590" und die damit verbundenen Richtwerte. Es seien mehrere Augenscheine durch das Amt für Raum und Verkehr und das Landwirtschaftsamt auf dem Landwirtschaftsbetrieb der Bauherrschaft durchgeführt und damit der tatsächliche betriebliche Raumbedarf vor Ort überprüft worden. Dabei habe festgestellt werden können, dass die betrieblichen Bedürfnisse den durchschnittlichen Verhältnissen entsprächen und auch der beantragte Remisenflächenbedarf angemessen sei.